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  Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwimmschule Fisch

 

1.) Gegenstand der Vereinbarung ist die Erteilung von Schwimmunterricht. Es werden die für den entsprechenden Kurs vorgesehenen Unterrichtseinheiten an den für den Kurs im Vorfeld festgelegten Terminen erteilt.

2.) Eine Anmeldung hat schriftlich oder online (Homepage) zu erfolgen. Sie gilt als verbindliches Angebot. Die Bestätigung des Eingangs der Anmeldung führt noch nicht zum Vertragsschluss. Der Vertragsschluss erfolgt erst mit der ausdrücklichen Anmeldebestätigung und Rechnung des Kurses. Diese Bestätigung erfolgt per Post oder per E-Mail.

 

3.) An jedem Kurs kann nur eine begrenzte Anzahl an Personen teilnehmen. Ein Kurs kommt nur zustande, wenn eine bestimmte Mindestpersonenanzahl angemeldet ist.

 

4.) Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Diese sind über die Homepage der Schwimmschule unter www.schwimmschule-fisch.de abrufbar.

 

5.) Die Kursgebühr ist binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss zu überweisen. Bei kurzfristiger Anmeldung (Vertragsschluss weniger als 14 Tage) ist spätestens bei Beginn des Schwimmkurses der Betrag unaufgefordert in bar zu entrichten oder auf ein angegebenes Konto der Schwimmschule zu überweisen.

 

6.) Für eine Stornierung des Vertrages bis spätestens zum Ablauf des siebten Tages vor dem geplanten Beginn des Kurses wird eine Stornopauschale von 25,- € erhoben. Eine spätere Stornierung ist nicht möglich. Eine Rückerstattung der entrichteten Kursgebühr oder eine Freistellung von der noch zu entrichtenden Kursgebühr ist dann ausgeschlossen. Die Stornierung kann nur schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

 

7.) Verpasste Unterrichtseinheiten können nicht nachgeholt werden, auch nicht wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Es erfolgt keine anteilige Erstattung der entrichteten Kursgebühr.

 

8.) Der Privatunterricht und die Wassergewöhnungs-, Anfänger-, Aufbau-, Schwimm-, Seeräuber-, Bronze-, Trainings- undFerienschwimmkurse sind personenbezogen und daher nicht übertragbar.

 

9.) Beim Babyschwimmen kann eine Ersatzperson teilnehmen, falls der Kursteilnehmer verhindert (z. B. krank, Urlaub) ist. Während der Kursteilnahme tritt die Ersatzperson bzw. dessen gesetzliche(r) Vertreter in alle Rechte und Pflichten des Vertragspartners ein. Der Kursteilnehmer kann während der Dauer eines Kurses maximal dreimal von einer anderen Person ersetzt werden.

 

10.) Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, die der Teilnehmer oder seine Begleitperson(en) außerhalb des Unterrichts (z. B. beim Duschen oder Umziehen) erleidet/erleiden.

 

11.)Es wird keinerlei Haftung für Wertsachen und Garderobe übernommen.

 

12.) Eine Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten der Mitarbeiter der Schwimmschule wird durch die Ziffern 10.) und 11.), sofern entsprechende Schäden vom Vertragsgegenstand gedeckt sind, nicht ausgeschlossen.

 

13.) Die Räumlichkeiten (Schwimmhalle), in denen die Kurse stattfinden, dürfen erst nach Anwesenheit des Kursleiters betreten werden.

 

14.) Die Erziehungsberechtigten tragen Sorge dafür, dass die Kinder vor und nach dem Unterricht nicht ins Wasser gehen und die Einrichtungsgegenstände pfleglich behandeln. Für entstandene Schäden haften die gesetzlichen Vertreter der Kinder.

 

15.) Im Einzelfall kann sich der Unterrichtsbeginn etwas verzögern, da entsprechend den pädagogischen Erfahrungen jedem Kursteilnehmer ein optimales Maß an individueller Betreuung zukommen soll.

 

16.) Während des Schwimmunterrichts für Kinder ist der Aufenthalt der Eltern bzw. der Begleitpersonen im Schwimmbad grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind nach Absprache möglich (z.B. beim Privatunterricht).

 

17.) Bei kurzfristigem Ausfall von Kursterminen (z. B. Krankheit des Kursleiters oder aus in der Verantwortung des Badbetreibers liegenden Gründen) werden die Kursteilnehmer so rechtzeitig wie möglich informiert. Es wird ein Nachholtermin von der Schwimmschule festgelegt.

 

18.) Mit dem Erscheinen zu den einzelnen Kursterminen wird jeweils bestätigt, dass die Kursteilnehmer zu diesem Zeitpunkt keine schwerwiegenden Krankheiten (z. B. ansteckende Infektionen) haben. Sollte eine derartige Erkrankung bestehen, ist eine Teilnahme an dem Kurstermin nicht möglich. Auf chronische Erkrankungen des Kursteilnehmers (z. B. Herzerkrankungen, Diabetes, Allergien) ist bei der Anmeldung hinzuweisen.

 

19.) Mit der Anmeldung zum Kurs wird eingewilligt, dass während des Unterrichts erstellte Film- und Fotoaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder von Werbemaßnahmen für die Schwimmschule genutzt werden können. Derartige Werbemaßnahmen können z. B. Darstellungen, Berichte oder Anzeigen in Tageszeitungen oder im Internet, insbesondere auf der Homepage der Schwimmschule, sein. Der Erstellung und Verwendung von Film- und Fotoaufnahmen kann zu Beginn des Kurses widersprochen werden.

 

20.) Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

 

Stand: Juni 2016

Ihre Schwimmschule Fisch

 

Inh. Silke Sawatzki

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